Arbeitsrecht

 

Probleme im Bereich des Arbeitsrechts ergeben sich insbesondere in folgenden Bereichen:

- Kündigungsschutzklagen
- Zeugnisklagen
- Beratung und Vertragsgestaltung bei Aufhebungsverträgen

1. Kündigungsprozesse

Soweit das Kündigungsgesetz Anwendung findet kann der Arbeitgeber nur aus ganz bestimmten Gründen die Kündigung aussprechen. Als Arbeitnehmer kann man sich mit einer Kündigungsschutzklage gegen die als ungerecht empfundene Kündigung zur Wehr setzen.

Zu beachten ist dabei lediglich, dass eine Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung bei dem jeweiligen Arbeitsgericht erhoben werden muss.

2. Zeugnisklagen

Auch ein schlechtes Arbeitszeugnis kann für die berufliche Zukunft weit reichende Konsequenzen haben. Gerade in diesem Bereich verbergen sich auch oft hinter scheinbar wohlwollenden, positiv formulierten Sätzen, schlechte Bewertungen. Es kann sich folglich daher auch lohnen, ein fragwürdiges Zeugnis überprüfen zu lassen. Notfalls gerichtlich dagegen vorzugehen.

3. Aufhebungsverträge

Will dagegen Ihr Arbeitgeber vermeiden, dass Sie wegen einer Kündigung klagen, bietet er Ihnen zum Teil den Abschluss eines Aufhebungsvertrages an. Dies bedeutet, dass gegen Zahlung einer Abfindung das Arbeitsverhältnis im beidseitigen Einvernehmen aufgelöst wird. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass der Abschluss solch eines Vertrages zu schwerwiegenden sozialrechtlichen Folgen und Problemen mit dem Arbeitsamt führen kann. Dieses wird unter Umständen je nach Vertragsgestaltung eine Sperrzeit verhängen.

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